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Die Bibliothek erkennt den Nutzen von elektronischen
Diensten als Mittel zur Erfüllung der Bedürfnisse
im Bereich Informatik und Bildung der Bevölkerung
an.
Mit der Errichtung von EDV-Arbeitsplätzen für
die Nutzung von Internetdiensten eröffnet die Bibliothek
ihren Benutzern eine neue Art der Literatur- und Informationsbeschaffung.
Die vorliegende Verordnung legt die Einzelvorschriften
für die Benutzung des Internet fest.