|
Internetordnung <
Richtlinien
für die Benutzung des Internet
Art.
1
Benutzung des Computers
Art.
2 Wer
Internet benutzen darf
Art. 3
Korrekte
Benutzung des Internet
Art. 4
Ausdrucke
Art. 5 Kostenbeitrag
Art. 6 Maßnahmen
bei Verstoß gegen die Regel
Art.
1 Benutzung des Computers
Der
Computer wird nur vom Bibliothekspersonal eingeschaltet.
Die Computerkonfiguration darf nicht verändert
werden, das Herunterladen von Programmen ist untersagt.
Internet ist ein offener Informationskanal und nicht
kontrollierbar. Deswegen kann die Bibliothek für
die Art und Qualität der Informationen keine Haftung
übernehmen.
|