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Internetordnung <
Richtlinien
für die Benutzung des Internet
Art.
1
Benutzung des Computers
Art.
2 Wer
Internet benutzen darf
Art. 3
Korrekte
Benutzung des Internet
Art. 4
Ausdrucke
Art. 5 Kostenbeitrag
Art. 6 Maßnahmen
bei Verstoß gegen die Regel
Art.
2 Wer Internet benutzen darf
Die
Benutzung ist erst ab dem vollendeten 12. Lebensjahr
gestattet. Minderjährige Internetbenutzer müssen
die Ermächtigung eines Erziehungsberechtigten vorweisen
oder von Erwachsenen begleitet werden. Jeder Kunde darf
in der Regeln nur eine Stunde pro Tag das Internet nutzen.
Sofern keine Vormerkungen anderer Benutzer vorliegen,
können diese auch überschritten werden. Die
Benutzung von Internet ist für maximal zwei Personen
gleichzeitig pro Terminal erlaubt. Für den Gebrauch
von Internet ist eine Vormerkung notwendig. Wer mehr
als 5 Minuten zu spät kommt, verliert sein Recht.
Der Benutzer muss dem Bibliothekspersonal den Anfang
und die Beendigung der Verbindung mitteilen. Die Kunden
müssen selbst die notwendigen Grundkenntnisse für
die Benutzung des Internet besitzen. Das Bibliothekspersonal
kann die Benutzung überwachen und notfalls die
Verbindung unterbrechen. Angewählte Internetadressen
werden gespeichert und können jederzeit nachvollzogen
werden.
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