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Öffentliche
Bibliothek Kaltern

Marktplatz 1
39052 Kaltern
Tel. 0471 96 48 14
Fax 0471 96 55 84

bibliothek.kaltern@
gemeinde.kaltern.bz.it

bibliothek-kaltern.com
 


Internetordnung <

Richtlinien für die Benutzung des Internet

Art. 1 Benutzung des Computers
Art. 2 Wer Internet benutzen darf
Art. 3 Korrekte Benutzung des Internet
Art. 4 Ausdrucke
Art. 5 Kostenbeitrag
Art. 6 Maßnahmen bei Verstoß gegen die Regel

Art. 2 Wer Internet benutzen darf
Die Benutzung ist erst ab dem vollendeten 12. Lebensjahr gestattet. Minderjährige Internetbenutzer müssen die Ermächtigung eines Erziehungsberechtigten vorweisen oder von Erwachsenen begleitet werden. Jeder Kunde darf in der Regeln nur eine Stunde pro Tag das Internet nutzen. Sofern keine Vormerkungen anderer Benutzer vorliegen, können diese auch überschritten werden. Die Benutzung von Internet ist für maximal zwei Personen gleichzeitig pro Terminal erlaubt. Für den Gebrauch von Internet ist eine Vormerkung notwendig. Wer mehr als 5 Minuten zu spät kommt, verliert sein Recht. Der Benutzer muss dem Bibliothekspersonal den Anfang und die Beendigung der Verbindung mitteilen. Die Kunden müssen selbst die notwendigen Grundkenntnisse für die Benutzung des Internet besitzen. Das Bibliothekspersonal kann die Benutzung überwachen und notfalls die Verbindung unterbrechen. Angewählte Internetadressen werden gespeichert und können jederzeit nachvollzogen werden.