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Internetordnung <
Richtlinien
für die Benutzung des Internet
Art.
1
Benutzung des Computers
Art.
2 Wer
Internet benutzen darf
Art. 3
Korrekte
Benutzung des Internet
Art. 4
Ausdrucke
Art. 5 Kostenbeitrag
Art. 6 Maßnahmen
bei Verstoß gegen die Regel
Art.
3 Korrekte Benutzung des Internet
Internet
darf nicht für Zwecke genutzt werden, die laut
Gesetz verboten sind. Der Benutzer ist laut geltendem
Gesetz, bei entsprechend unsachgemäßem Gebrauch
von Internet zivil- bzw.
strafrechtlich haftbar.
Der Benutzer haftet für Verletzungen der Zugriffsrechte,
des Copyrights und von Benutzerlizenzen.
Die Internet-Verbindung darf nicht zu Geschäftszwecken
wie Abonnementsbestellungen oder Einkäufen benutzt
werden.
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