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Internetordnung <
Richtlinien
für die Benutzung des Internet
Art.
1
Benutzung des Computers
Art.
2 Wer
Internet benutzen darf
Art. 3
Korrekte
Benutzung des Internet
Art. 4
Ausdrucke
Art. 5 Kostenbeitrag
Art. 6 Maßnahmen
bei Verstoß gegen die Regel
Art.
5 Kostenbeitrag
Für
die Benützung des Internet sind folgende Tarife
zu bezahlen:
1
St. € 3,00 I 50
Min. € 2,50 I 40
Min. € 2,00 I 30
Min. € 1,50 I 20
Min. € 1,00 I 15
Min. € 0,75 I 10
Min. € 0,50 I 5
Min. € 0,25
Art.
6 Maßnahmen bei Verstoß gegen die
Regel
Bei
Nichteinhaltung der in dieser Ordnung festgelegten Regeln
sind folgende Strafen möglich:
· Unterbrechung der Internetsitzung
· Aussetzung oder Ausschluss von der Möglichkeit
den Internetdienst zu nutzen
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